Der Begräbnisunterstützungsverein VVaG 1829 Rehau gehört zu den ältesten Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit in Bayern.
Wir sind ein VersicherungsVerein auf Gegenseitigkeit – solidarisch, nicht kommerziell.
Ihre Beiträge fließen in die Unterstützung unserer Mitglieder.
Wir sind ein Verein – kein Konzern. Das bedeutet:
Gemeinschaft statt Gewinnorientierung
sehr geringe Beiträge
Regionale Nähe
Persönliche Ansprechpartner
Bei uns gibt es keine Hotline, die irgendwo im Ausland sitzt. Wenn jemand eine Frage hat, bekommt er eine Antwort von Menschen aus der Region, die den Verein kennen und sich kümmern.
WICHTIG ZU WISSEN!
Die bei uns aufgebauten Sterbegelder sind im Rahmen des Sozialhilferechts (§ 90 Abs. 3 SGB XII) als Schonvermögen anerkannt und im Regelfall vor dem Zugriff von Sozialhilfeträgern geschützt. Durch die gesetzlichen Schutzbestimmungen für zweckgebundene Sterbegeldversicherungen besteht zudem ein weitgehender Pfändungsschutz gegen den Zugriff sonstiger Dritter.
Ein Todesfall bedeutet Trauer, organisatorische Belastung und oft auch finanzielle Sorgen.
Da die gesetzliche Krankenkasse kein Sterbegeld mehr zahlt, bleiben Angehörige mit den Kosten allein – häufig 5.000 € und mehr.
Wir fangen genau hier auf: schnell, zuverlässig und solidarisch.
- Sterbeurkunde
- die Mitgliedskarten im Original
- eine gültige Bankverbindung des / der Empfangsberechtigten
oder Sie sprechen das ausgewählte Bestattungsinstitut darauf an.
Bitte senden Sie uns keine Einschreiben mit persönlicher Zustellung.
"normale" Briefpost oder Einwurfeinschreiben genügt.
Ergebnis: überdurchschnittlich hohe Sterbegelder für alle Mitglieder.
Viele Menschen zahlen kleine Beiträge ein – und ermöglichen damit jedem betroffenen Hinterbliebenen im Ernstfall eine spürbare Unterstützung.
Keine Lohnkosten, keine Provisionen, keine Aktionäre.
Nur Miteinander. Füreinander.
unverbindlich, kostenlos, persönlich – so wie es sich für einen nichtkommerziellen Verein gehört.
Schreiben Sie uns - wir melden uns so bald als möglich.
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